ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DES ORGANISATIONSBÜROS VITALIS:
- Anmeldung zur Teilnahme über unser Anmeldeformular oder www.vitalismarkten.nl. Daraufhin erhalten Sie eine Bestätigung / Rechnung. Sollte der Markt bereits ausgebucht sein, teilen wir Ihnen das mit.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Flohmarkt: Barzahlung am Markttag.
Festlicher Straßenmarkt: per Banküberweisung vor dem Markttag. Bei Barzahlung wird ein Zuschlag in Höhe von € 5,00 in Rechnung gestellt (gilt nicht für Vlindermärkte). Wenn der fragliche Betrag nicht vor Marktbeginn auf unserem Konto eingegangen ist, sind Sie zur Zahlung des vollen Betrags in Bar verpflichtet, einschließlich € 5,00 Barzuschlag.
Vlindermarkt: Wenn Sie an allen Vlindermärkten (festlicher Straßenmarkt, gilt nicht für Flohmärkte) teilnehmen und Ihr Gesamtbetrag ist vor dem 29. Juni 2012 per Banküberweisung bezahlt, erhalten Sie am Ende der Vlindermärkte 10 % Ihrer Standgebühren zurück. - RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN:
Flohmarkt: Bis vorher einem Arbeitstag vor Marktbeginn (vor 16:30 Uhr) können Sie kostenlos stornieren.
Wenn Sie später annullieren, muss Ihnen die volle Standgebühr in Rechnung gestellt werden.
(Arbeitstage: Montag bis Freitag von 09:00 – 16:30 Uhr)
Abmeldungen / Annullierungen schriftlich oder per E-Mail (info@vitalismarkten.nl)
Straßenmarkt: Bis zu 4 Arbeitstagen vor Marktbeginn können Sie kostenlos annullieren.
Bei einem Rücktritt zwischen 4 und 2. Arbeitstag vor 12:00 Uhr werden Ihnen die Kosten in Höhe von € 15,00 in Rechnung gestellt.
Wenn Sie später annullieren, muss Ihnen die volle Standgebühr in Rechnung gestellt werden, einschließlich des Barzuschlags in Höhe von 5,00 Euro!
(Arbeitstage: Montag bis Freitag von 09:00 – 16:30 Uhr)
Abmeldungen / Annullierungen schriftlich oder per E-Mail (info@vitalismarkten.nl) - Vitalis weist Ihnen einen Standplatz zu.
- Vitalis hat für die Straßenmärkte ein Branchenprogramm, verleiht jedoch kein Alleinrecht.
Die Teilnehmer müssen sich an das bestätigte Sortiment halten. - Wasser-/Stromanschlüsse werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt und sind auf eigene Kosten. Kraftstrom auf Anfrage.
- Die Teilnehmer müssen sich an die gültigen Vorschriften der Gemeinde, der Feuerwehr, der Polizei, der Hilfsdienste und Vitalis halten.
- Vitalis übernimmt keinerlei Haftung für Schäden welcher Art auch immer, die der Gegenpartei, deren Personal oder deren Besucher direkt oder indirekt entstehen – einschließlich Betriebsschäden und Schäden durch Diebstahl, Zerstörung oder aufgrund welcher anderen Ursache auch immer - sofern diese Schäden von Dritten verursacht wurden.
- Die Standinhaber sind verpflichtet, bis zum Ende des Marktes an ihrem Standplatz zu verbleiben und am Ende des Marktes ihre eigenen Abfälle sowie unverkaufte Waren wieder mitzunehmen.
- Flohmarkt, ausschließlich Gebrauchtwaren. Keine Konkurswaren und/oder Restbestände.
- Bei den Vitalis-Veranstaltungen dürfen keine Broschüren/Prospekte verteilt werden.
- Das Rauchen in den Hallen ist seit dem 1. Juli 2008 gesetzlich verboten.
- Auf den Märkten in Hardenberg und Gorinchem sind keine Hunde erlaubt. Auf den übrigen Märkten sind Hunde anzuleinen.
- Bei den Hallenmärkten schließt die Kasse eine halbe Stunde vor Marktschluss.


